|
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen
unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von uns abweichenden Bedingungen die Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
- Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen
Geschäftsbedingungen vor.
- Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Test-Software usw.
sind geistiges Eigentum der DevCon Software GmbH und dürfen nicht vervielfältigt
und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt,
sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.
II. Angebot
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
- Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in
Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des
technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns
hergeleitet werden können.
III. Preise
- Alle Preise verstehen sich ab Sitz Berlin. Entgegenstehende Vereinbarungen
müssen schriftlich bestätigt werden.
- Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden
richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind frei Zahlstelle zu leisten.
IV. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde sorgt für die Arbeitsumgebung der Software entsprechend den
Vorgaben der DevCon Software GmbH.
- Der Kunde testet jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und auf
Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung
des Programms beginnt.
- Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software
ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch
Datensicherung, Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
V. Liefer- und Leistungszeit
- Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder
aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik,
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen
uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich
eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Im Falle eines Verzuges
hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede
vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
- Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung
als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in der
Nummer 4.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter
Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der
Lieferungen von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil
des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen
Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag
zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
VI. Gewährleistung und Haftung
- Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und
Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können wir keine
vollständige Mängelfreiheit gewährleisten.
Für erhebliche Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir
wie folgt:
- Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das
Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der
Fristen bleiben unberührt.
- Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängel
stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend
gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen
vom Kunden ersetzt zu verlangen.
- Eine besondere Beschaffenheit der verkauften Ware oder ihre Eignung für eine
besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von
Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft
getroffen worden ist.
- Haben wir die Ware getauscht und hat sie die Rüge des Kunden als unbegründet
erwiesen, ist der Kunde verpflichtet, auf erste Anforderung die zusätzlichen
Aufwendungen für die gelieferte Tauschware an uns zu vergüten.
- Wir leisten Nacherfüllung im Regelfall durch Lieferung einer mangelfreien
Sache, bei Unzumutbarkeit der Nachlieferung durch Nachbesserung. Zur
Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird
uns diese Möglichkeit versagt, sind wir von der Nacherfüllung und weiteren
Mängelansprüchen befreit.
- Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Kunde
berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt oder Minderung
des Kaufpreises zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die
Nacherfüllung endgültig verweigert haben oder wenn mindestens drei Versuche der
Nacherfüllung fehlgeschlagen sind. Andere als die vorgenannten
Gewährleistungsansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden Betriebsanweisungen
nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen entfällt jede
Gewährleistung. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind
ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der
Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 7. Weitergehende oder
andere, als die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns
und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
VII. Abnahme
Jede Lieferung und Leistung gilt als richtig und mangelfrei erfolgt, sofern der
Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Lieferung oder Leistung nicht nur
unerhebliche Mängel gerügt und schriftlich dargelegt hat.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrunde, vor.
- Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne
Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der
einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der
Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an
der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die
aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in
stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der
Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat
der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
- Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
- In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes wegen
Zahlungsverzuges liegt ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt haben.
- Bei anderen Pflichtverletzungen des Kunden als dem Zahlungsverzug,
insbesondere bei Gefährdung der Kaufsache durch pflichtwidriges Verhalten des
Kunden, sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der Kaufsache
berechtigt. Der Kunde hat die Kaufsache herauszugeben.
IX. Sonstige Schadensersatzansprüche
- Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden:
Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der
vorstehenden Regelung nicht verbunden.
- Soweit dem Kunden nach diesem Abschnitt Schadensersatzansprüche zustehen,
verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden
Verjährungsfrist gemäß Ziffer 5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
X. Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort
zur Zahlung fällig.
- Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die
Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
- Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Der
Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind
wir berechtigt diesen geltend zu machen.
- Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder
stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich
zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
XI. Schutz- und Urheberrechte
- Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem
gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim
Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen
internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes
andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass
er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs-
oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen
Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs-
und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer
schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der
Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu
unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind
alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers
derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu
regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns
geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem
Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen.
Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden
wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht
verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer
Entschädigung für die gezogenen Nutzungen zu erstatten.
- Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert,
oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet,
dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde
verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen bzw. freizustellen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse
Engineering), zu dekompilieren oder disassemblieren.
- Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu
verleasen.
- Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft
zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die
vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des
gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update
ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software
umfassen.
XII. Export
Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die
gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Berlin.
- Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Berlin. Gerichtsstand,
auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann im
Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XIV. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
wird, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies
auch für ergänzungsbedürftige Lücken.
Seitenanfang
Home |
News |
Produkte |
Support |
Download |
Partner |
Feedback
Datenschutz |
AGBs |
Sitemap
|
DevCon Software GmbH Storkower Str. 101 - 10407 Berlin
Telefon: (030) 44 66 73 - 0
Fax: (030) 44 66 73 - 21
E-Mail: info@4master.de
|
© 2025 by 4master.de
|
|
|
Händlersuche |
Suchen Sie einen 4Master-Händler in Ihrer Nähe. Einfach PLZ eingeben
oder Karte aufrufen.
|
|
|