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4Master® HANDWERK 6.73
gesetzliche Änderungen in der VOB-Abrechnung
Mai 2004
Damit Sie weiterhin mit gesetzlich anerkannten VOB-Abrechnungen arbeiten,
wurde dieser Programmteil im 4Master® HANDWERK 6.73 den Änderungen des
§13 UStG angepaßt.
VOB-Abrechnung
Die VOB-Abrechnung im 4Master® HANDWERK 6.73 wurde für die gesetzlichen
Änderungen nach §13 UStG um zwei Abrechnungsformen erweitert. In den
Projektvorgaben kann nun zusätzlich zur Standardabrechnung ausgewählt werden, ob in der Rechnung nur mit Nettobeträgen
ohne Ausweisung einer Mehrwertsteuer gerechnet werden soll. Außerdem gibt es eine Option
für Projekte, für die vor dem 01.04.2004 Rechnungen mit 16% MwSt gelegt wurden
und für die weitere Rechnungen ohne Mehrwertsteuer nach dem 01.04.2004 gelegt werden
sollen. Für beide Abrechnungsformen muss der Mehrwertsteuer-Satz in den Projektvorgaben
auf 0% gestellt werden. Die detaillierte Einrichtung der Formulare entnehmen
Sie bitte der Hilfe.
Installationshinweis
Sollten Sie bereits eine 4Master® HANDWERK 6.7 Version auf Ihrem Rechner
installiert haben, werden Sie aufgefordert, die vorhandene Registrierung erneut
einzugeben. Bestätigen Sie die erscheinenden Meldungen, bis Sie in das
Registrierungscenter gelangen. Dort bitte auf die Seite "Registrierte Programme"
gehen und alle aufgelisteten Einträge entfernen. Anschließend zur Seite
"Neue Registrierung" wechseln und die Registrierungsdaten für 4Master®
Handwerk 6.7 erneut eingeben.
Selbstverständlich steht Ihnen unser Support gern telefonisch bei der
Installation zur Seite!
Links zum Thema:
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